© Jennifer Plaggenborg

Reisebedingungen

Wir hoffen sehr, dass Sie in unserem Programm Ihre Reise oder Ihren Ausflug gefunden haben. Lesen Sie bitte daher unsere nachstehenden Reisebedingungen vor der Anmeldung sorgfältig durch. Es erspart Ihnen und uns Missverständnisse.

Ergänzend zu den §§ 651a ff. BGB werden folgende Reisebedingungen vereinbart:

1. Abschluss des Reisevertrages
Die Reiseanmeldung hat schriftlich beim Reiseveranstalter Touristikverein Erholungsgebiet Barßel-Saterland e.V. (im Weiteren TVBS genannt) zu erfolgen.

Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Anmelder versichert, für die mit angemeldeten Personen bevollmächtigt und vertretungsberechtigt zu sein und erkennt auch für die übrigen Reiseteilnehmer die Vertragsbedingungen an.

Erst nach Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung durch den TVBS und die schriftliche Rückbestätigung des Anmelders gilt der Reisevertrag als abgeschlossen. Sendet der Anmelder die schriftliche Buchungsbestätigung nicht an den TVBS zurück, so werden vom TVBS keine Leistungen bei den entsprechenden Leistungsträgern gebucht.

Bei einigen Programmen ist es unerlässlich, die genaue Teilnehmerzahl bekannt zu geben. Sind weniger Gäste als beim TVBS angemeldet wurden angereist, so sind die Kosten für bestellte Leistungen vom Anmelder zu entrichten (z.B. Speisen, Getränke, Buffets, Transfers etc.). Die Mitteilung der aktuellen Personenzahlen hat schriftlich zu erfolgen. Alle Leistungen, die im Programm enthalten sind, werden auf dem Programmvorschlag/der Buchungsbestätigung genau aufgeführt. Leistungen, die nicht aufgeführt sind gehören auch nicht zum Programm, z.B. Speisen, Getränke, Transfers.

Die im Reiseprogramm angegebenen Zeiten für diverse Leistungen sind verbindlich. Die Reisegruppe sollte die angegebenen Zeiten immer einhalten.

2. Zahlung des Reisepreises
2a.Der Reisepreis ist bei Mehrtagesprogrammen zwei Wochen vor Reiseantritt auf das Konto des TVBS zu entrichten. Bei Halbtages- oder Tagesprogrammen ist eine Zahlung auf Rechnung oder die Barzahlung vor Ort möglich.

2b.Ein Sicherungsschein gemäß § 651 k BGB ist nicht auszuhändigen, wenn
a) das Pauschalangebot nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und nicht mehr als 75,00 EUR kostet,
b) Inhalt der vertraglichen Leistungen des RV keine Beförderungsleistungen vom Wohnsitz des Gastes zum Urlaubsort sind und vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis erst mit Reiseende fällig wird

3. Rücktritt
3.a. Vor Antritt der Reise kann jeder Reisende vom Reisevertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittstag ist der Eingang der Erklärung beim TVBS.

3.b. Als angemessene Entschädigung entstehen folgende pauschalisierte Rücktrittskosten:

bis 30 Tage vor Reiseantritt = 10% des Reisepreises je Person
29.-10. Tag vor Reisebeginn = 30% des Reisepreises je Person
9. – 4. Tag vor Reisebeginn = 50% des Reisepreises je Person
3. – 1. Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichterscheinen = 80% des Reisepreises je Person

3.c. Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten.

3.d. Der TVBS kann vom Reisevertrag bei Nichterreichen der in der Angebots- und Leistungsbeschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht auch, wenn die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der gezahlte Reisepreis wird umgehend erstattet. Wegen nicht in Anspruch genommener Reiseleistungen erfolgt keine Erstattung.

4. Haftung
4a. Der TVBS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht nach BGB für die gewissenhafte Reisevorbereitung, sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die Richtigkeit der Beschreibung aller im Pauschalangebot angegebenen Reisedienstleistungen, nicht jedoch für Angaben in Hotel- und Leistungsträgerprospekten.

4b. Beruht der Schaden der Reiseperson lediglich auf leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters oder allein auf dem Verschulden eines Leistungsträgers (Hotel, Restaurant, Museum etc.), ist die Haftung des TVBS auf das Zweifache des Reisepreises begrenzt.

4c. Alle Reiseteilnehmer haften für die von ihnen verursachten Schäden und nehmen auf eigene Gefahr an den Aktivitäten und Touren teil.

4d. Die Reiseleitung ist, bzw. die Leistungsträger sind nicht berechtigt, Rechtsansprüche anzuerkennen bzw. darauf zu verzichten.

4e. Ansprüche gegen den TVBS sind spätestens 30 Tage nach Ende der Reise schriftlich geltend zu machen.

4f. Ist der TVBS lediglich Vermittler fremder Leistungen (z.B. Transfers, Ausflüge), so haftet der TVBS nur für die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, nicht für die Leistungserbringung selbst.

4g. Für Schäden infolge von Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks während des Gepäcktransports haftet der TVBS nur, wenn diese schuldhaft vom TVBS verursacht wurden und dem TVBS sofort nach Auftreten gemeldet werden.

Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken, deren Handgriffe, Ziehgurte oder Rollen bei ordentlichem Tragen oder Ziehen infolge von Verschleiß oder Überladung brechen, schließt der TVBS generell aus. Für Gepäckschäden, die nach Einbringung im Hotel entstehen, haftet der Hotelier gemäß § 701 BGB.

5. Sonstiges
Für alle Klagen aus diesem Reisevertrag ist Gerichtsstand Cloppenburg.

Touristikverein Erholungsgebiet Barßel-Saterland e.V.
Theodor-Klinker-Platz 1
26676 Barßel
Telefon 04499-938080
Telefax 04499-938082
www.barssel-saterland.de
info@barssel-saterland.de

Steuernummer: 56 / 201 / 03680

Bankverbindung:
Erholungsgebiet Barßel-Saterland e.V.
IBAN: DE98 280 50 100 0081 403 404
BIC: SLZ ODE 22 XXX

Konto 081-403404
BLZ 28050100
Landessparkasse zu Oldenburg