Keine Kurzen für die Kurzen
Bewährte Kombination von Prävention und Kontrollmaßnahmen auch auf dem Hafenfest in Barßel
Der Touristikverein Erholungsgebiet Barßel-Saterland e.V. hat auf dem Hafenfest 2007 in Kooperation mit der Fachstelle für Suchtprävention der Stiftung Edith Stein, der Polizeiinspektion Cloppenburg/ Vechta und dem Jugendamt des Landkreises Cloppenburg die Aktion „Keine Kurzen für die Kurzen“ durchgeführt.
Nach dem bereits sehr guten Erfolg im vergangenen Jahr, wird die Aktion auch auf dem 29. Barßeler Hafenfest einen großen Stellenwert einnehmen!
Die Schirmherrschaft der Aktion auf dem Barßeler Hafenfest hat, wie bereits im letzten Jahr, der Bürgermeister der Gemeinde Barßel Bernd Schulte übernommen.
Die Aktion zielte und zielt auf die Einhaltung der Bestimmungen zum Jugendschutz und soll dazu beitragen, den extremen Alkoholkonsum Minderjähriger einzudämmen.
Hintergrund der Aktion ist der in den letzten Jahren massive Alkoholkonsum Jugendlicher, welche die Gefahren eines missbräuchlichen Verhaltens häufig unterschätzen.
Die Initiatoren möchten mit dem Projekt die Öffentlichkeit für das Thema Alkoholkonsum bei Jugendlichen sensibilisieren und an die Verantwortung Erwachsener den Jugendlichen gegenüber appellieren. Denn Erfahrungen zeigen, dass der Alkoholkonsum Jugendlicher nicht zuletzt darauf zurückzuführen ist, dass Erwachsene nicht immer ein nachahmenswertes Vorbild abgeben bzw. riskantes Konsumverhalten Jugendlicher dulden.
Das Jugendschutzgesetz besagt, dass in der Öffentlichkeit alkoholische Getränke jeglicher Art an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren überhaupt nicht abgegeben werden dürfen. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, dürfen erst ab 18 Jahren abgegeben und konsumiert werden. Hierunter fallen auch die bei vielen Jugendlichen sehr beliebten Alkopops. Andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein und Sekt dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren bereits abgegeben werden (§9 Jugendschutzgesetz).
Es weisen Plakate mit dem Logo „Keine Kurzen für die Kurzen“ schon im Vorfeld zum Hafenfest auf die ursprünglich vom Kölner Jugendamt federführend durchgeführte Aktion hin.
Die Plakate werden auch während des Hafenfestes in Barßel auf dem gesamten Festgelände zu finden sein, um auf die Kampagne aufmerksam zu machen.
Nach den Erfahrungen mit der Aktion, die in den vergangenen Jahren auch beim Lastruper Karneval durchgeführt wurde, möchten die Initiatoren das bewährte Prinzip des Zusammenspiels von präventiven und informativen Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Überwachung der Einhaltung des Jugendschutzes beibehalten.
Während des Hafenfestes werden vom Veranstalter verstärkte Überprüfungsmaßnahmen durchgeführt. Hierbei wird Kindern und Jugendlichen der mitgeführten Alkohol abgenommen und der Zugang mit Alkohol verwehrt.
Kreisjugendpflegerin Christiane Grenz betont: „Bei der Aktion geht es nicht darum, den Leuten durch Kontrollmaßnahmen den Spaß am Feiern zu verderben. Unser Ziel ist vielmehr, die Öffentlichkeit auf den riskanten Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlicher aufmerksam zu machen und über die Veranstaltung hinaus das Verantwortungsbewusstsein der Erwachsenen im Sinne ihrer Vorbildfunktion in Bezug auf den Alkoholkonsum zu stärken. Wir möchten außerdem die Jugendlichen zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol anregen. Es soll deutlich werden, dass man sich nicht vollkommen betrinken muss, um gute Laune zu haben und feiern zu können.“
Die Aktion „Keine Kurzen für die Kurzen“ bietet dazu nach Meinung der Initiatoren einen guten Ansatzpunkt.
Die Initiatoren erhoffen sich, durch das Projekt viele Menschen auf das Problem des massiven Alkoholkonsums Jugendlicher aufmerksam zu machen und so zu einem Umdenken in Bezug auf den Umgang mit Alkohol beizutragen.
Weitere Informationen erteilen:
- Christiane Grenz, Kreisjugendpflegerin und Jugendschutzbeauftragte im Landkreis Cloppenburg, Tel. 04471/15-218
- Harald Nienaber, Kriminalhauptkommissar und Beauftragter für Jugendsachen der Polizeiinspektion
Cloppenburg/Vechta, Tel. 04471/1860-107
- Verena Höffmann, Präventionsfachkraft der Fachstelle für Suchtprävention der Stiftung Edith Stein, Tel. 04471/85960
Hier können Sie sich das Jugendschutzgesetz herunterladen!
